WICHTIG
Seit 1.1.2018 ist eine Teilrevision des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts in Kraft. Das heisst Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als CHF 100‘000 grundsätzlich von der schweizerischen Mehrwertsteuerpflicht befreit. Neu ist u. a. zur Ermittlung der Umsatzgrenze von CHF 100‘000 aber nicht mehr nur der in der Schweiz, sondern der weltweit erzielte Umsatz massgebend. Dadurch werden zahlreiche bisher in der Schweiz mehrwertsteuerbefreite Unternehmen neu mehrwertsteuerpflichtig.
Per gleichem Datum ändern zudem die Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt neu 7,7%; der reduzierte Steuersatz 2,5% und der Sondersatz 3,7%.
01.01.2020.Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 % auf 8,7 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 % auf 10,55 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Wir bieten anderen Unternehmen Beratung, Unterstützung und Vertretung auf Zeit mit bestens qualifizierten Interim Managern an.
In einen Unternehmen gibst laufend Veränderungen und damit sind Sie als Geschäftsführer gefordert die Leistungen den Bedürfnissen anzupassen.
Eine Firmengründung muss gut überlegt und organisiert sein. Unerlässlich ist auch eine kompetente und Beratung über erforderliche Modalitäten und bestehende Alternativen.
Die richtige Wahl der Rechtsform ist entscheidend für die weitere Entwicklung eines Unternehmens.
Unsere Leistungen:
Aus der Praxis haben wir gelernt, das eine ordentlich geführte Buchhaltung dass A und O auf dem Weg zum Erfolg ist.
Mit unserer Hilfe erhalten Sie eine klare Übersicht über Ihre Finanzen.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.
Wir erledigen für Sie:
Eine externe Projektmanagement für schnelle Veränderungen in schwierigen Situationen um Sie wieder auf Kurs zu bringen.
Mit viel Gefühl stehen Ihnen unsere Interim Manager zur Seite und unterstützen Sie um die jeweiligen Anforderungen effizient zu lösen.
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